Impressum — AGB
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Impressum:

Elbe-Erlebnistörns GmbH, Bei den St.Pauli Landungsbrücken, Brücke 2, 20359 Hamburg.
Geschäftsführer: Stefan Willers, Frank Zollgreve, Telefon 040-219 46 27

USt-ID-Nr.: DE 253879109, Steuernr.: 46/717/01963, Handelsregister: HRB 100635

Änderungen bei Preisen, Angebot und Öffnungszeiten, sowie Irrtümer und Satzfehler vorbehalten.
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Ausschlussklausel:

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unserer Seite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten unserer Domain. Und wir machen uns deren Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Seite ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner führen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elbe Erlebnistörns GmbH

I. Geltung der Bedingungen

Die gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen und Angebote von Elbe Erlebnistörns GmbH (nachfolgend EET genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

II. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote von EET sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von EET verbindlich zustande.

Liegt binnen 7 Tagen nach Ausstellungsdatum des Vertrages EET dieses Schreiben nicht vom Kunden unterzeichnet und abgestempelt vor, wird die Bestellung/Bestätigung als nicht bindend angesehen.

III. Leistungen der Reederei

Die Reederei stellt dem Charterer das Schiff in betriebsbereitem Zustand einschließlich technischer Betriebsmittel und notwendiger Besatzung entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für die vereinbarte Nutzungsdauer und die beabsichtigte Fahrtroute zur Verfügung. Bei Charterfahrten liegen die Fahrgastschiffe und Barkassen max.15 Minuten für den Einstieg bereit. Die Zeit für das Verlassen des Schiffes nach Fahrtende und Festmachen beträgt ebenfalls höchstens 15 Minuten ohne Berechnung. Darüber hinaus vom Charterer in Anspruch genommene Zeiten für Aufrüsten und Entladen werden je zu dem vereinbarten Stundensatz gesondert in Rechnung gestellt.

Vom Charterer gewünschte Fahrtrouten können nur unter Beachtung der Wasser- und Wetterverhältnisse sowie der  einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der vereinbarten Nutzungsdauer berücksichtigt werden. Treten Umstände ein, die zu einer Verhinderung oder Beschränkung der Fahrt führen und nicht durch die Reederei zu vertreten sind - wie z.B. Eisgang, Nebel, Hoch- und Niedrigwasser, Starkwind, etc. - findet die Veranstaltung im möglichen verminderten Fahrtumfang oder am Anlegeplatz statt, ohne dass dem Charterer ein Anspruch auf Minderung der vereinbarten Vergütung zusteht.

Die Entscheidung über die möglichen Fahrtrouten oder den  Abbruch der Fahrt aus oben genannten Gründen obliegt allein dem pflichtgemäßen Ermessen des Schiffsführers. Die EET übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass vereinbarte Anlegestellen nicht nutzbar sind, etwa infolge Belegung durch Fremdschiffe oder aus anderen von der Reederei nicht zu vertretenen Gründen.

Sollte das vertraglich vorgesehene Schiff nicht einsatzbereit sein, wird seitens der Reederei ein geeignetes Ersatzschiff gestellt, es sei denn, die mangelnde Einsatzbereitschaft beruht auf höherer Gewalt.

IV. Vergütung

Maßgebend sind bei der Beauftragung vereinbarte Preise wie sie in der Buchungsbestätigung von EET genannt sind.

Die Charterzeit beinhaltet Rüstzeiten, Leerfahrtzeiten, Wartezeiten und die Fahrzeit mit den Gästen. Die Fahrzeit beginnt mit Ablegen des Schiffes vom Anlieger des Abfahrtsortes und endet mit Anlegen des Schiffes zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Anzahlung in Höhe der Hälfte des zu erwartenden Preises ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Konto von EET zu überweisen. Die restliche Zahlung muss unmittelbar nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Zahlt der Charterer trotz Mahnung und Nachfristsetzung der Reederei nicht spätestens eine Woche vor Fahrtbeginn, kann die Reederei die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des

Schadensersatzes richtet sich nach den für den Rücktritt des Charteres vorgesehenen Pauschalsätzen. (siehe V.)

V. Rücktritt des Charterers

Kündigt der Charterer den Vertrag, tritt er aus nicht von der Reederei zu vertretenen Gründen zurück oder nimmt er die vereinbarte Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an, behält die Reederei den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

Die Schiffsvermietung EET GmbH kann ohne Nachweis der Schadenshöhe erheben:

Bei einem Rücktritt:

bis zum 28. Tag vor Leistungsbeginn: 10% des gesamten Veranstaltungspreises

vom  27. - 14. Tag vor Leistungsbeginn: 30% des gesamten Veranstaltungspreises

vom  13. -   8. Tag vor Leistungsbeginn: 50% des gesamten Veranstaltungspreises

vom   7.  bis zum Tag der Leistung, bzw. Nichterscheinen ( No-Show )werden 75% des gesamten Veranstaltungspreises fällig.

VI. Haftung

Der Charterer haftet für Schäden, die der Reederei durch seine Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte zugefügt werden, wie für  eigenes Verschulden. Die Reederei behält sich vor, vom Charterer  den Nachweis einer geeigneten Versicherung zu verlangen.

Die Haftung der Reederei für Schäden des Charteres, seiner Gäste, Mitarbeiter und Beauftragten ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Reederei und deren Mitarbeitern. Im übrigen entspricht die Haftung der Reederei der Höhe nach der  gesetzlich vorgeschriebenen Regelung.

Die Reederei haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände des Charterers, seiner Gäste, Mitarbeiter und Beauftragten. Es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Reederei oder ihrer Mitarbeiter.

VII. Bewirtung auf Schiffen und Barkassen

Die EET GmbH behält sich vor für mitgebrachte Spirituosen, Speisen und Getränke  ein Korkgeld bzw. ein Tellergeld zu erheben. Die Speisen, Getränke und die Musik werden grundsätzlich durch die EET geliefert oder gestellt. Andere Absprachen Bedarf der schriftlichen Form und Zustimmung beider Vertragsparteien.

Bei Ausnahmen können die Speisen, Getränke und Musik durch Fremdlieferanten nach Wahl des Charterers geliefert werden, wenn mit der Reederei eine Bewirtungspauschale vereinbart worden ist. Der Lieferant muss jedoch auch Geschirr, Besteck, Tischwäsche und Servicepersonal für die Speisen mitbringen.  Der jeweilige Lieferant hat auf Ordnung und Sauberkeit beim Verlassen des Schiffes zu achten. Ansonsten behält sich die Reederei vor, dieses auch nach der Fahrt in Rechnung zu stellen.

VIII. Dekoration

Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Reederei nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den gesetzlichen Brandschutzvorschriften entsprechen.

Die Reederei haftet nicht für Verlust oder Beschädigung derartigen Dekorationsmaterials.

IX. Hafenrund-  und Einzelfahrten

  1. Der Beförderungsvertrag kommt durch Zahlung des Entgeltes und Aushändigung der Fahrkarte vor Antritt der Fahrt zustande. Der Fahrgast erkennt mit der Fahrscheinlösung die Allgemeinen Beförderungsbedingungen als verbindlich an.
  2. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur für die auf der gelösten Fahrkarte genannte Fahrt oder Veranstaltung.
  3. Bei nicht Antritt der Fahrt ist eine Rücknahme oder Erstattung der Fahrkarte nicht möglich. Sie kann an Dritte übertragen werden
  4. Der Fahrgast hat seine Fahrkarte jederzeit auf Verlangen vorzuzeigen. Verlorene, durch eigenes Verschulden abgetrennte oder entwertete Fahrausweise sind ungültig und nicht ersatzpflichtig.
  5. Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen, die nach sachgerechtem Ermessen der Schiffsleitung
    a. Reiseunfähig durch gesundheitliche Erkrankungen sind oder die Gesundheit anderer Mitreisender gefährden,
    b. aufgrund persönlicher Umstände auf eine Begleitung angewiesen sind, jedoch ohne Begleitung reisen, 
    c. aufgrund falscher Angaben eine Fahrkarte gelöst haben,
    d. angetrunken bzw. betrunken sind,
    e. andere Fahrgäste belästigen oder gefährden, 
    f. sowie folgende Gegenstände mit sich führen: Waffen, feuergefährliche, ätzende und andere gefährliche Gegenstände sowie Gegenstände, deren Besitz verboten oder strafbar ist oder sonstige zur Beförderung ungeeignete Gegenstände. 
    Befinden sich solche Personen an Bord, so haben sie das Schiff auf Anordnung der Schiffsleitung zu verlassen. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrgeldes.
  6. Bei einem Ausschluss von der Beförderung besteht in keinem Fall ein Ersatzanspruch auf bereits gezahlte Fahrgelder oder auf Ersatz der durch den Ausschluss von der Beförderung dem Fahrgast entstandenen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Ferner wird der Fahrgast für alle entstehenden Folgen und Schäden vollen Umfangs verantwortlich gehalten.

X. Schlussbestimmungen:

Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die deren wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Hamburg, sofern der Charterer Kaufmann im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ist.